Wie es funktioniert: Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist Ihr Kunde in Verzug — dann dürfen Sie Verzugszinsen und eine Mahnpauschale verlangen, bei Geschäftskunden 40 € je Fall. Eine Mahnung ist rechtlich nicht vorgeschrieben, aber die dreistufige Folge wirkt: freundlich erinnern, dann fristsetzen, dann letzte Frist mit Ankündigung. Erstellen und Herunterladen ist kostenlos; wenn wir für Sie versenden, kostet das 19,95 € je Schreiben. Bleibt es dann offen, übernimmt unsere Inkassoabteilung die Forderung. Unser Honorar richtet sich nach dem Gegenstandswert und wird dem Schuldner in Rechnung gestellt; wir nehmen Forderungen bis 5.000 € an.
Sie laden das Schreiben herunter, unterschreiben und versenden es selbst. Bewahren Sie eine Kopie mit Datum auf — sie ist der Nachweis für den Verzug.
Der Entwurf ist keine Rechtsberatung. Nach der dritten Mahnung ist das gerichtliche Mahnverfahren meist der schnellste Weg; die Kosten trägt am Ende der Schuldner. Verjährung: drei Jahre zum Jahresende.